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KI-generierte Bilder für deine Website

KI-Tool öffnen, ein paar Zeilen eingeben und wenige Sekunden später hast du ein Bild, das du genauso haben wolltest. Aber darfst du es jetzt auch einfach auf deiner Website verwenden?

Spätestens bei dieser Frage wird es etwas komplizierter. Darfst du ein KI-generiertes Bild kommerziell nutzen? Wem gehört eigentlich das Urheberrecht daran? Was passiert, wenn darauf eine tatsächlich existierende Person, eine bekannte Figur oder eine Marke zu erkennen ist? Und musst du inzwischen kennzeichnen, dass das Bild mit KI erstellt wurde?

Gerade bei der Kennzeichnung hat sich mit dem EU AI Act seit August 2026 einiges getan. Das bedeutet allerdings nicht, dass jetzt jedes KI-generierte Bild auf einer Website sichtbar als solches gekennzeichnet werden muss.

In diesem Artikel schauen wir uns deshalb an, was du bei KI-generierten Bildern auf deiner Website tatsächlich beachten musst – von Nutzungsrechten und Urheberrecht über die neue Kennzeichnungspflicht bis zur technischen Einbindung.

Kurzer Hinweis vorab: Dieser Artikel gibt dir einen allgemeinen Überblick über die aktuelle Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn du bei einer konkreten Verwendung unsicher bist, solltest du sie rechtlich prüfen lassen.

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virtuelle assistentin jasmine camenzind

Bevor du ein KI-generiertes Bild auf deiner Unternehmenswebsite, in einem Blogartikel oder für dein Marketing verwendest, solltest du zuerst einen Blick auf das verwendete KI-Tool werfen. Denn nur weil du ein Bild dort generieren kannst, bedeutet das noch nicht automatisch, dass du es auch für jeden Zweck verwenden darfst.

Entscheidend sind zunächst die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Dort ist geregelt, ob du die generierten Bilder kommerziell verwenden darfst und welche Bedingungen dafür gelten. Und die können sich je nach Anbieter und teilweise sogar je nach Tarif unterscheiden.

Prüfe deshalb am besten die Nutzungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Bilderstellung gelten. Denn „mit KI erstellt“ bedeutet nicht automatisch „rechtefrei“.

Beziehst du KI-generierte Bilder über eine Stockfoto- oder Bilddatenbank, solltest du zusätzlich deren Lizenzbedingungen prüfen. Je nach Anbieter und Verwendungszweck können beispielsweise besondere Vorgaben zur Nutzung oder zu Bildnachweisen gelten.

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Du hast den Prompt geschrieben und das Bild generiert – also gehört dir auch automatisch das Urheberrecht daran? Ganz so eindeutig ist es nicht.

Nach deutschem Urheberrecht muss ein geschütztes Werk eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen sein. Wird ein Bild vollständig von einer KI erzeugt, kann genau das zum Problem werden. Ein Prompt allein führt deshalb nicht automatisch dazu, dass du an dem daraus entstandenen Bild ein eigenes Urheberrecht hast.

Anders kann es aussehen, wenn du selbst wesentlich an der Gestaltung beteiligt bist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du verschiedene Elemente auswählst und kombinierst oder das erzeugte Bild anschließend umfangreich selbst weiterbearbeitest.

Eine einfache Grenze nach dem Motto „ab fünf Prompts und drei Bearbeitungsschritten gehört das Urheberrecht mir“ gibt es allerdings nicht. Entscheidend ist, ob deine eigene kreative Gestaltung am Ende ausreicht, damit tatsächlich eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt.

Und selbst wenn du das Bild laut Anbieter kommerziell verwenden darfst, ist damit noch nicht jede rechtliche Frage erledigt.

Denn auch ein KI-generiertes Bild kann Rechte anderer verletzen. Vorsichtig solltest du beispielsweise werden, wenn darauf:

Die KI ist hier kein rechtsfreier Raum. „KI-generiert“ beschreibt zunächst einmal nur, wie das Bild entstanden ist. Bestehende Rechte anderer verschwinden dadurch nicht.

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An dieser Stelle werden gerne zwei Dinge miteinander vermischt. Der EU AI Act verpflichtet Anbieter generativer KI-Systeme dazu, dafür zu sorgen, dass bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte in einem maschinenlesbaren Format als solche erkennbar sind.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass du als Websitebetreiber neben jedes mit KI erstellte Bild einen sichtbaren Hinweis schreiben musst.

Es geht hier also um zwei unterschiedliche Ebenen: Die maschinenlesbare Kennzeichnung betrifft zunächst die technische Erkennbarkeit des KI-Outputs. Die sichtbare Offenlegung durch denjenigen, der einen Inhalt veröffentlicht, ist eine andere Frage und wird nur für bestimmte Fälle vorgeschrieben.

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Maschinenlesbar bedeutet nicht automatisch, dass eine Kennzeichnung jede weitere Bearbeitung übersteht. Je nachdem, wie sie technisch umgesetzt wurde, können beispielsweise Metadaten beim Bearbeiten, Konvertieren oder erneuten Exportieren eines Bildes verloren gehen. Andere Verfahren wie Wasserzeichen oder technische Herkunftsnachweise können robuster sein. Das kann auch bei der normalen Website-Optimierung passieren, etwa wenn Bilder komprimiert, neu exportiert oder in ein anderes Format wie WebP oder AVIF umgewandelt werden.

Artikel 50 verpflichtet zunächst den Anbieter des KI-Systems dazu, seine Outputs entsprechend zu kennzeichnen. Eine allgemeine Pflicht für Websitebetreiber, eine beim Bearbeiten verloren gegangene maschinenlesbare Kennzeichnung anschließend selbst wiederherzustellen, ergibt sich daraus nicht. Besteht für den konkreten Inhalt allerdings eine eigene Offenlegungspflicht – beispielsweise bei einem Deepfake –, bleibt diese unabhängig davon bestehen.

Praxisbeispiel:
Ein mit Googles Nano Banana 2.0 über Artlist erstelltes PNG habe ich testweise von Gemini überprüfen lassen. Obwohl die Kennzeichnung für mich im normalen Umgang mit der Datei nicht sichtbar war, erkannte Gemini darin C2PA Content Credentials. Diese wiesen darauf hin, dass das Bild mit KI-Werkzeugen von Google LLC erstellt und bearbeitet wurde.

Anschließend habe ich das Bild wie ein normales Websitebild bearbeitet und als WebP exportiert. Diese Version konnte Geminis Prüftool nicht mehr überprüfen – allerdings aufgrund des Dateiformats. Daraus lässt sich deshalb nicht ableiten, ob die ursprüngliche Kennzeichnung beim Export entfernt wurde oder weiterhin vorhanden ist. Das Beispiel zeigt aber ziemlich gut, dass maschinenlesbare Kennzeichnungen im normalen Website-Workflow nicht immer ohne Weiteres überprüfbar bleiben.

Interessant dabei: WebP gehört zu den heute empfohlenen Bildformaten für Websites. In meinem Test konnte Geminis Prüffunktion die als WebP optimierte Version allerdings nicht auf C2PA- oder SynthID-Informationen überprüfen und empfahl stattdessen, das Bild als PNG oder JPG hochzuladen.

Nein – jedenfalls nicht einfach deshalb, weil das Bild mit KI erstellt wurde.

Ein Alt-Text wie KI-generiertes Bild einer Frau am Schreibtisch beschreibt teilweise die Entstehungsweise des Bildes. Dafür ist das Alt-Attribut aber nicht gedacht. Es soll die Information oder Funktion ersetzen, die einem Besucher fehlt, wenn er das Bild nicht sehen kann.

Ist für den Inhalt relevant, dass auf dem Bild eine Frau an einem Schreibtisch arbeitet, beschreibst du genau das. Ob diese Frau fotografiert, illustriert oder von einer KI erzeugt wurde, spielt für den Alt-Text normalerweise keine Rolle.

Wichtig: Der Alt-Text ist auch kein Ersatz für eine vorgeschriebene Kennzeichnung als KI-Inhalt. Besteht für einen bestimmten Inhalt eine Offenlegungspflicht, musst du diese entsprechend erfüllen. Ein Hinweis, den du irgendwo im Alt-Attribut versteckst, macht daraus keine ausreichende sichtbare Offenlegung.

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Auch wenn für dein Bild keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht, kannst du natürlich trotzdem transparent machen, dass du KI verwendet hast.

Dafür würde ich es allerdings nicht komplizierter machen als nötig. Eine kurze Bildunterschrift wie KI-generiertes Bild oder Bild mit KI erstellt reicht vollkommen aus, wenn du deinen Besuchern lediglich die Entstehungsweise mitteilen möchtest.

Nur weil du ein KI-generiertes Bild rechtlich nicht kennzeichnen musst, bedeutet das nicht automatisch, dass du seine Entstehung in jedem Fall verschweigen solltest.

Entscheidend ist auch, welchen Eindruck das Bild bei deinen Besuchern erweckt. Bei einer offensichtlich künstlichen Illustration dürfte es für die meisten Menschen ziemlich unerheblich sein, ob sie mit einer KI oder einem anderen Grafikprogramm entstanden ist.

Anders sieht es aus, wenn ein fotorealistisches Bild etwas suggeriert, das so gar nicht existiert. Ein KI-generiertes „Teamfoto“ auf deiner Über-uns-Seite kann beispielsweise den Eindruck vermitteln, dass dort deine tatsächlichen Mitarbeitenden zu sehen sind. Ein künstlich erzeugtes Bild deiner vermeintlichen Geschäftsräume kann dasselbe Problem verursachen.

Dann geht es nicht mehr nur darum, was du kennzeichnen musst, sondern auch darum, welchen Eindruck du bei deinen Besuchern hinterlassen möchtest.

Du kannst deshalb auch dort freiwillig transparent mit KI-generierten Bildern umgehen, wo das Gesetz keine sichtbare Kennzeichnung verlangt. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Bild, seinem Kontext und deiner Website ab. Das ist keine rechtliche Pflicht, sondern eine Entscheidung darüber, wie transparent du mit deinen Besuchern kommunizieren möchtest.

Darf ich dieses Bild verwenden?
Prüfe die Nutzungsbedingungen deines KI-Tools und achte darauf, ob Rechte anderer betroffen sein könnten.

Muss oder möchte ich kennzeichnen, dass das Bild KI-generiert ist?
Prüfe zunächst, ob für deine konkrete Verwendung eine Kennzeichnungspflicht besteht. Unabhängig davon kannst du entscheiden, ob eine freiwillige Kennzeichnung für deine Besucher sinnvoll ist.

Wie binde ich das Bild richtig in meine Website ein?
Pixelmaße, Dateigröße, Bildformat und Alt-Text sind bei einem KI-generierten Bild genauso relevant wie bei jedem anderen Websitebild.

Damit ist „KI-generiert“ am Ende gar nicht die eine große rechtliche oder technische Frage. Entscheidend ist, dass du Verwendung, Kennzeichnung und technische Einbindung getrennt voneinander betrachtest.

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