
KI-generierte Bilder für deine Website
Darfst du KI-generierte Bilder einfach so auf deiner Website verwenden?
KI-Tool öffnen, ein paar Zeilen eingeben und wenige Sekunden später hast du ein Bild, das du genauso haben wolltest. Aber darfst du es jetzt auch einfach auf deiner Website verwenden?
Spätestens bei dieser Frage wird es etwas komplizierter. Darfst du ein KI-generiertes Bild kommerziell nutzen? Wem gehört eigentlich das Urheberrecht daran? Was passiert, wenn darauf eine tatsächlich existierende Person, eine bekannte Figur oder eine Marke zu erkennen ist? Und musst du inzwischen kennzeichnen, dass das Bild mit KI erstellt wurde?
Gerade bei der Kennzeichnung hat sich mit dem EU AI Act seit August 2026 einiges getan. Das bedeutet allerdings nicht, dass jetzt jedes KI-generierte Bild auf einer Website sichtbar als solches gekennzeichnet werden muss.
In diesem Artikel schauen wir uns deshalb an, was du bei KI-generierten Bildern auf deiner Website tatsächlich beachten musst – von Nutzungsrechten und Urheberrecht über die neue Kennzeichnungspflicht bis zur technischen Einbindung.
Hinweis:
Kurzer Hinweis vorab: Dieser Artikel gibt dir einen allgemeinen Überblick über die aktuelle Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn du bei einer konkreten Verwendung unsicher bist, solltest du sie rechtlich prüfen lassen.
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KI kann viel. Deine Texte brauchen trotzdem dich.
KI kann Ideen liefern, strukturieren und formulieren. Gute Website-Texte brauchen aber auch deine Erfahrung, deine Haltung und ein Verständnis für deine Kunden.
Darf ich KI-generierte Bilder kommerziell verwenden?
Bevor du ein KI-generiertes Bild auf deiner Unternehmenswebsite, in einem Blogartikel oder für dein Marketing verwendest, solltest du zuerst einen Blick auf das verwendete KI-Tool werfen. Denn nur weil du ein Bild dort generieren kannst, bedeutet das noch nicht automatisch, dass du es auch für jeden Zweck verwenden darfst.
Entscheidend sind zunächst die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Dort ist geregelt, ob du die generierten Bilder kommerziell verwenden darfst und welche Bedingungen dafür gelten. Und die können sich je nach Anbieter und teilweise sogar je nach Tarif unterscheiden.
Prüfe deshalb am besten die Nutzungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Bilderstellung gelten. Denn „mit KI erstellt“ bedeutet nicht automatisch „rechtefrei“.
Beziehst du KI-generierte Bilder über eine Stockfoto- oder Bilddatenbank, solltest du zusätzlich deren Lizenzbedingungen prüfen. Je nach Anbieter und Verwendungszweck können beispielsweise besondere Vorgaben zur Nutzung oder zu Bildnachweisen gelten.

Wem gehört das Urheberrecht an einem KI-generierten Bild?
Du hast den Prompt geschrieben und das Bild generiert – also gehört dir auch automatisch das Urheberrecht daran? Ganz so eindeutig ist es nicht.
Nach deutschem Urheberrecht muss ein geschütztes Werk eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen sein. Wird ein Bild vollständig von einer KI erzeugt, kann genau das zum Problem werden. Ein Prompt allein führt deshalb nicht automatisch dazu, dass du an dem daraus entstandenen Bild ein eigenes Urheberrecht hast.
Anders kann es aussehen, wenn du selbst wesentlich an der Gestaltung beteiligt bist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du verschiedene Elemente auswählst und kombinierst oder das erzeugte Bild anschließend umfangreich selbst weiterbearbeitest.
Eine einfache Grenze nach dem Motto „ab fünf Prompts und drei Bearbeitungsschritten gehört das Urheberrecht mir“ gibt es allerdings nicht. Entscheidend ist, ob deine eigene kreative Gestaltung am Ende ausreicht, damit tatsächlich eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt.
Rechte Dritter: KI-generiert heißt nicht automatisch rechtefrei
Und selbst wenn du das Bild laut Anbieter kommerziell verwenden darfst, ist damit noch nicht jede rechtliche Frage erledigt.
Denn auch ein KI-generiertes Bild kann Rechte anderer verletzen. Vorsichtig solltest du beispielsweise werden, wenn darauf:
Marken oder Logos auftauchen oder deutlich nachgeahmt werden,
bekannte urheberrechtlich geschützte Figuren oder Gestaltungselemente zu erkennen sind,
das Ergebnis einem bereits bestehenden geschützten Werk sehr ähnlich ist,
oder tatsächlich existierende Personen erkennbar dargestellt oder nachgeahmt werden.
Die KI ist hier kein rechtsfreier Raum. „KI-generiert“ beschreibt zunächst einmal nur, wie das Bild entstanden ist. Bestehende Rechte anderer verschwinden dadurch nicht.

Personen und täuschend echte Darstellungen
Werden tatsächlich existierende Personen dargestellt oder nachgeahmt, kann inzwischen noch ein weiterer Punkt dazukommen: der EU AI Act. Besonders relevant wird er bei sogenannten Deepfakes. Gemeint sind künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die einer realen Person, einem Gegenstand, einem Ort oder einem Ereignis ähneln und fälschlicherweise als echt erscheinen können.
Für solche Inhalte gelten seit dem 2. August 2026 Transparenzpflichten. Veröffentlichst du beispielsweise ein täuschend echtes KI-Bild, auf dem eine reale Person etwas tut, was tatsächlich nie passiert ist, kann eine Offenlegung erforderlich sein, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
Und genau hier liegt ein wichtiger Unterschied: Diese Regel bedeutet nicht, dass du jetzt jedes KI-generierte Bild auf deiner Website sichtbar als KI-Bild kennzeichnen musst.
Welche Kennzeichnungspflichten tatsächlich gelten, schauen wir uns deshalb im nächsten Abschnitt genauer an.
Muss ein KI-Bild auf meiner Website gekennzeichnet werden?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Und gerade bei der Kennzeichnung von KI-Inhalten kursiert inzwischen einiges an Halbwissen.
Deshalb gleich die wichtigste Antwort vorweg: Nein, du musst nicht automatisch jedes KI-generierte Bild auf deiner Website sichtbar als „KI-generiert“ kennzeichnen. Eine solche Offenlegungspflicht betrifft nach dem AI Act insbesondere Deepfakes. Wenn du also künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte veröffentlichst, die beispielsweise eine reale Person oder ein reales Ereignis täuschend echt darstellen und dadurch fälschlicherweise für echt gehalten werden könnten, gelten dafür besondere Transparenzpflichten.
Daneben gibt es entsprechende Regelungen für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte, mit denen die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert werden soll.
Ein KI-generiertes Illustrationsbild in einem Blogartikel oder auf einer normalen Unternehmenswebsite fällt deshalb nicht allein deshalb unter eine sichtbare Kennzeichnungspflicht, weil es mit KI erstellt wurde.
Trotzdem können in einzelnen Fällen zusätzliche Regeln gelten. Plattformen können beispielsweise eigene Vorgaben für KI-Inhalte machen, und auch der konkrete Einsatzbereich kann eine Rolle spielen. Wenn du dir bei einem bestimmten Bild oder Verwendungszweck unsicher bist, solltest du den Einzelfall deshalb prüfen lassen.
Maschinenlesbare Kennzeichnung: eine andere Pflicht, für andere Akteure
An dieser Stelle werden gerne zwei Dinge miteinander vermischt. Der EU AI Act verpflichtet Anbieter generativer KI-Systeme dazu, dafür zu sorgen, dass bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte in einem maschinenlesbaren Format als solche erkennbar sind.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass du als Websitebetreiber neben jedes mit KI erstellte Bild einen sichtbaren Hinweis schreiben musst.
Es geht hier also um zwei unterschiedliche Ebenen: Die maschinenlesbare Kennzeichnung betrifft zunächst die technische Erkennbarkeit des KI-Outputs. Die sichtbare Offenlegung durch denjenigen, der einen Inhalt veröffentlicht, ist eine andere Frage und wird nur für bestimmte Fälle vorgeschrieben.

Und was passiert mit der Kennzeichnung, wenn du ein KI-Bild bearbeitest?
Maschinenlesbar bedeutet nicht automatisch, dass eine Kennzeichnung jede weitere Bearbeitung übersteht. Je nachdem, wie sie technisch umgesetzt wurde, können beispielsweise Metadaten beim Bearbeiten, Konvertieren oder erneuten Exportieren eines Bildes verloren gehen. Andere Verfahren wie Wasserzeichen oder technische Herkunftsnachweise können robuster sein. Das kann auch bei der normalen Website-Optimierung passieren, etwa wenn Bilder komprimiert, neu exportiert oder in ein anderes Format wie WebP oder AVIF umgewandelt werden.
Artikel 50 verpflichtet zunächst den Anbieter des KI-Systems dazu, seine Outputs entsprechend zu kennzeichnen. Eine allgemeine Pflicht für Websitebetreiber, eine beim Bearbeiten verloren gegangene maschinenlesbare Kennzeichnung anschließend selbst wiederherzustellen, ergibt sich daraus nicht. Besteht für den konkreten Inhalt allerdings eine eigene Offenlegungspflicht – beispielsweise bei einem Deepfake –, bleibt diese unabhängig davon bestehen.
Praxisbeispiel:
Ein mit Googles Nano Banana 2.0 über Artlist erstelltes PNG habe ich testweise von Gemini überprüfen lassen. Obwohl die Kennzeichnung für mich im normalen Umgang mit der Datei nicht sichtbar war, erkannte Gemini darin C2PA Content Credentials. Diese wiesen darauf hin, dass das Bild mit KI-Werkzeugen von Google LLC erstellt und bearbeitet wurde.
Anschließend habe ich das Bild wie ein normales Websitebild bearbeitet und als WebP exportiert. Diese Version konnte Geminis Prüftool nicht mehr überprüfen – allerdings aufgrund des Dateiformats. Daraus lässt sich deshalb nicht ableiten, ob die ursprüngliche Kennzeichnung beim Export entfernt wurde oder weiterhin vorhanden ist. Das Beispiel zeigt aber ziemlich gut, dass maschinenlesbare Kennzeichnungen im normalen Website-Workflow nicht immer ohne Weiteres überprüfbar bleiben.
Interessant dabei: WebP gehört zu den heute empfohlenen Bildformaten für Websites. In meinem Test konnte Geminis Prüffunktion die als WebP optimierte Version allerdings nicht auf C2PA- oder SynthID-Informationen überprüfen und empfahl stattdessen, das Bild als PNG oder JPG hochzuladen.
KI-generierte Bilder richtig in deine Website einbinden
Sind Nutzungsrechte und mögliche Kennzeichnungspflichten geklärt, unterscheidet sich ein KI-generiertes Bild technisch erst einmal nicht von jedem anderen Bild auf deiner Website.
Auch hier solltest du auf sinnvolle Pixelmaße, eine möglichst kleine Dateigröße, das passende Bildformat und einen verständlichen Dateinamen achten. Und natürlich braucht das Bild einen passenden Alt-Text, wenn es relevante Informationen vermittelt.
Wie du Bilder für deine Website technisch optimierst und Alt-Texte sinnvoll einsetzt, zeige ich dir ausführlich in meinem Artikel „Bilder für Websites optimieren“.
Gehört „KI-generiert“ in den Alt-Text?
Nein – jedenfalls nicht einfach deshalb, weil das Bild mit KI erstellt wurde.
Ein Alt-Text wie KI-generiertes Bild einer Frau am Schreibtisch beschreibt teilweise die Entstehungsweise des Bildes. Dafür ist das Alt-Attribut aber nicht gedacht. Es soll die Information oder Funktion ersetzen, die einem Besucher fehlt, wenn er das Bild nicht sehen kann.
Ist für den Inhalt relevant, dass auf dem Bild eine Frau an einem Schreibtisch arbeitet, beschreibst du genau das. Ob diese Frau fotografiert, illustriert oder von einer KI erzeugt wurde, spielt für den Alt-Text normalerweise keine Rolle.
Hinweis:
Wichtig: Der Alt-Text ist auch kein Ersatz für eine vorgeschriebene Kennzeichnung als KI-Inhalt. Besteht für einen bestimmten Inhalt eine Offenlegungspflicht, musst du diese entsprechend erfüllen. Ein Hinweis, den du irgendwo im Alt-Attribut versteckst, macht daraus keine ausreichende sichtbare Offenlegung.
Wie kennzeichne ich ein KI-generiertes Bild auf meiner Website richtig?
Wenn du ein KI-generiertes Bild kennzeichnen möchtest oder aufgrund seiner Verwendung kennzeichnen musst, stellt sich natürlich noch eine ganz praktische Frage: Wie mache ich das eigentlich?
Bei einer vorgeschriebenen Offenlegung reicht es nicht, die Information irgendwo in den Metadaten, im Dateinamen oder im Alt-Text unterzubringen. Der Hinweis muss für deine Besucher verständlich und wahrnehmbar sein. Bei einem Deepfake verlangt der EU AI Act, dass die Offenlegung spätestens erfolgt, wenn dein Besucher erstmals mit dem entsprechenden Inhalt konfrontiert wird.
Auf einer Website kannst du den Hinweis deshalb beispielsweise direkt am Bild oder in der Bildunterschrift platzieren. Je nach Inhalt kann eine einfache Formulierung ausreichen, zum Beispiel: Hinweis: Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.
Wurde ein reales Bild mit KI verändert, ist eine entsprechend genauere Formulierung sinnvoll: Hinweis: Dieses Bild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz bearbeitet.
Wichtig ist weniger eine bestimmte Zauberformulierung als die Tatsache, dass dein Besucher erkennen kann, dass der gezeigte Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Ein kaum sichtbarer Hinweis irgendwo im Footer wäre dafür genauso wenig sinnvoll wie die alleinige Angabe im Alt-Text.
Die EU stellt inzwischen außerdem optionale Icons für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte zur Verfügung. Diese können Websitebetreiber für eine einheitliche visuelle Kennzeichnung verwenden. Verpflichtend ist gerade dieses Icon allerdings nicht. Der freiwillige Verhaltenskodex der EU enthält zusätzlich praktische Empfehlungen zur Gestaltung, Platzierung und Darstellung solcher Hinweise.

Und wenn ich ein KI-Bild freiwillig kennzeichnen möchte?
Auch wenn für dein Bild keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht, kannst du natürlich trotzdem transparent machen, dass du KI verwendet hast.
Dafür würde ich es allerdings nicht komplizierter machen als nötig. Eine kurze Bildunterschrift wie KI-generiertes Bild oder Bild mit KI erstellt reicht vollkommen aus, wenn du deinen Besuchern lediglich die Entstehungsweise mitteilen möchtest.
Kennzeichnungspflicht und Vertrauen sind zwei verschiedene Dinge
Nur weil du ein KI-generiertes Bild rechtlich nicht kennzeichnen musst, bedeutet das nicht automatisch, dass du seine Entstehung in jedem Fall verschweigen solltest.
Entscheidend ist auch, welchen Eindruck das Bild bei deinen Besuchern erweckt. Bei einer offensichtlich künstlichen Illustration dürfte es für die meisten Menschen ziemlich unerheblich sein, ob sie mit einer KI oder einem anderen Grafikprogramm entstanden ist.
Anders sieht es aus, wenn ein fotorealistisches Bild etwas suggeriert, das so gar nicht existiert. Ein KI-generiertes „Teamfoto“ auf deiner Über-uns-Seite kann beispielsweise den Eindruck vermitteln, dass dort deine tatsächlichen Mitarbeitenden zu sehen sind. Ein künstlich erzeugtes Bild deiner vermeintlichen Geschäftsräume kann dasselbe Problem verursachen.
Dann geht es nicht mehr nur darum, was du kennzeichnen musst, sondern auch darum, welchen Eindruck du bei deinen Besuchern hinterlassen möchtest.
Du kannst deshalb auch dort freiwillig transparent mit KI-generierten Bildern umgehen, wo das Gesetz keine sichtbare Kennzeichnung verlangt. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Bild, seinem Kontext und deiner Website ab. Das ist keine rechtliche Pflicht, sondern eine Entscheidung darüber, wie transparent du mit deinen Besuchern kommunizieren möchtest.
Drei Fragen, die du dir bei KI-generierten Bildern stellen solltest
Bevor du ein KI-generiertes Bild auf deiner Website verwendest, kannst du dir damit im Grunde drei Fragen stellen:
Darf ich dieses Bild verwenden?
Prüfe die Nutzungsbedingungen deines KI-Tools und achte darauf, ob Rechte anderer betroffen sein könnten.
Muss oder möchte ich kennzeichnen, dass das Bild KI-generiert ist?
Prüfe zunächst, ob für deine konkrete Verwendung eine Kennzeichnungspflicht besteht. Unabhängig davon kannst du entscheiden, ob eine freiwillige Kennzeichnung für deine Besucher sinnvoll ist.
Wie binde ich das Bild richtig in meine Website ein?
Pixelmaße, Dateigröße, Bildformat und Alt-Text sind bei einem KI-generierten Bild genauso relevant wie bei jedem anderen Websitebild.
Damit ist „KI-generiert“ am Ende gar nicht die eine große rechtliche oder technische Frage. Entscheidend ist, dass du Verwendung, Kennzeichnung und technische Einbindung getrennt voneinander betrachtest.

Wie groß sollten Websitebilder sein? Welches Format ist sinnvoll? Erfahre, wie du Bilder komprimierst, Alt-Texte richtig einsetzt und was WordPress bereits automatisch übernimmt.

KI-Texte: in Sekunden erstellt. Darfst du sie einfach veröffentlichen und musst du sie als KI-generiert kennzeichnen? Worauf du bei Qualität, Verantwortung und dem Einsatz von KI bei Website-Texten achten solltest.

In meiner Artikelsammlung erhältst du in leicht verständlichen Beiträgen mehr Input zum Thema Website. Schau vorbei, und such dir das Thema aus, das dich beschäftigt.

KI kann viel. Deine Texte brauchen trotzdem dich.
KI kann Ideen liefern, strukturieren und formulieren. Gute Website-Texte brauchen aber auch deine Erfahrung, deine Haltung und ein Verständnis für deine Kunden.